AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Veloteria GmbH
Uns ist wichtig, dass Sie wissen, was Sie von uns erwarten dürfen und was wir von Ihnen benötigen, damit alles rund läuft. Die folgenden Bedingungen regeln unsere Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe, Werkstattarbeiten und Dienstleistungen der Veloteria GmbH, nachfolgend «Veloteria», sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Soweit diese AGB von gesetzlichen Bestimmungen abweichen, gelten sie nur, wenn und soweit das Gesetz Abweichungen zulässt. Zwingende Konsumentenschutzbestimmungen bleiben immer vorbehalten.
2. Angebote und Vertragsschluss
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Informationen auf unserer Webseite, in Prospekten, Katalogen, Inseraten oder Ausstellungen verstehen sich als Einladung, bei uns ein Angebot zu machen. Sie sind unverbindlich. Druckfehler oder Irrtümer können vorkommen.
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie bei uns bestellen oder uns einen Auftrag erteilen und wir diese Bestellung oder diesen Auftrag annehmen, zum Beispiel durch Bestätigung oder Ausführung.
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Die Wahl des Produktes und die Kombination von Komponenten treffen in der Regel Sie. Wenn wir Ihnen die Eignung oder Kompatibilität eines Produkts ausdrücklich schriftlich bestätigen, übernehmen wir dafür die Verantwortung, sonst nicht.
3. Preise, Kostenvoranschlag und Zahlung
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Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt.
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Sie können bei uns in bar, mit gängigen Debit- oder Kreditkarten sowie mit weiteren von uns akzeptierten Zahlungsmitteln bezahlen.
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Auf Wunsch oder nach Vereinbarung, erstellen wir einen verbindlichen schriftlichen Kostenvoranschlag. Abweichungen von bis zu 15 Prozent vom angegebenen Gesamtbetrag liegen im Toleranzbereich dieses Kostenvoranschlags und gelten als vorab von Ihnen genehmigt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kostenvoranschlag 30 Tage gültig. Für die Erstellung können Kosten anfallen, insbesondere wenn anschliessend kein Auftrag erteilt wird. Über allfällige Kosten informieren wir Sie vorgängig.
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Wir dürfen bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
4. Lieferung, Abholung und Erfüllungsort
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Lieferfristen sind in der Regel Richtwerte. Sie hängen von der Verfügbarkeit der Ware und von unseren Lieferanten ab. Verzögerungen können leider vorkommen. Aus Lieferverzögerungen entstehen, soweit gesetzlich zulässig, keine Schadenersatzansprüche oder automatischen Rücktrittsrechte.
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Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Geschäft bzw. unsere Werkstatt in Stäfa.
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Gewisse Arbeiten lassen wir von markenspezifischen Servicecentern oder spezialisierten Partnerbetrieben ausführen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur, Arbeiten an Federgabeln, Dämpfern, Motoren oder elektronischen Komponenten. Die dort anfallenden Service-, Bearbeitungs- und Portokosten werden weiterverrechnet. Die Dauer richtet sich nach der Auslastung der Servicecenter und den Transportzeiten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Veloteria.
Bis dahin erwarten wir, dass Sie das Produkt sorgfältig behandeln und es ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verkaufen noch verpfänden oder Dritten überlassen. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
6. Werkstattarbeiten
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Nach Abholung oder Lieferung Ihrer Reparatur oder Ihres Serviceauftrags bitten wir Sie, das Fahrrad bzw. die Arbeit zeitnah zu prüfen.
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Allfällige Mängel an unserer Werkstattleistung melden Sie uns bitte innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich oder per E-Mail. Erfolgt keine oder eine verspätete Rüge, gilt die Leistung als akzeptiert, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
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Nach einer rechtzeitigen Mängelrüge entscheidet Veloteria, wie wir den Mangel beheben. Je nach Situation können wir nachbessern, eine Leistung ersetzen, eine angemessene Preisreduktion gewähren oder in Ausnahmefällen den Vertrag rückgängig machen, Wandelung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lösung besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
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Reparaturen durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung können wir nicht übernehmen oder vergüten.
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Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, zum Beispiel Bremsen, Rahmen, Gabel, ist das Fahrzeug nicht weiter zu benutzen. Bitte bringen Sie es so rasch wie möglich zur Kontrolle und Reparatur zu uns.
7. Gewährleistung, Occasionsvelos und Verschleiss
Soweit gesetzlich zulässig, liegt die Wahl der Art der Gewährleistung, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder ausnahmsweise Wandelung, bei Veloteria. Gesetzlich zwingende Rechte der Kundschaft bleiben immer erhalten.
Neufahrzeuge und Neuwaren
Für neue Fahrzeuge und neue Waren gelten die gesetzlichen Regeln zur Sachgewährleistung. Wenn ein Mangel vorliegt, entscheiden wir je nach Situation, ob wir nachbessern, ein Ersatzprodukt liefern, eine angemessene Minderung gewähren oder in Ausnahmefällen eine Wandelung vornehmen. Soweit das Gesetz es zulässt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte dieser Lösungen.
Occasionsvelos, Ausstellungsmodelle und reduzierte Auslaufmodelle
Für Occasionsvelos, Ausstellungsmodelle, reduzierte Auslaufmodelle oder ausdrücklich als solche gekennzeichnete Ware wird, soweit gesetzlich zulässig, jede vertragliche Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei absichtlich verschwiegenen Mängeln, bleiben vorbehalten.
Wir achten bei Occasionen und Ausstellern auf eine faire und transparente Beschreibung des Zustands. Bitte prüfen Sie solche Produkte bei Übergabe besonders sorgfältig.
Verschleiss und unsachgemässe Verwendung
Kein Gewährleistungsanspruch besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf
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normalen Verschleiss
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fehlende oder ungenügende Pflege und Wartung
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unsachgemässen Gebrauch oder Überlastung
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eigenmächtige Umbauten oder unsachgemäss montierte Anbauteile
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die Verwendung ungeeigneter oder nicht freigegebener Komponenten.
8. Herstellergarantien
Viele Produkte verfügen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung über eine Garantie des Herstellers oder Importeurs. Welche Leistungen abgedeckt sind und wie lange die Garantie gilt, ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
Ansprüche aus Herstellergarantien sind in der Regel direkt beim Hersteller oder Importeur geltend zu machen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung und Abwicklung, soweit es uns möglich ist. Unsere eigene Haftung richtet sich nach diesen AGB und nach den zwingenden Bestimmungen des Gesetzes.
9. Probefahrten und Testfahrzeuge
Probefahrten sind ein wichtiger Teil einer guten Veloberatung. Damit das für beide Seiten sicher bleibt, gilt:
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Während einer Probefahrt oder bei der Nutzung eines Testfahrzeuges sind Sie verpflichtet, das Fahrrad sorgfältig zu behandeln und die Verkehrsregeln einzuhalten.
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Für alle Schäden am Probefahrzeug oder Testfahrzeug haften Sie, soweit gesetzlich zulässig, ausser für die normale Abnutzung durch die übliche Probefahrt.
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Für Diebstahl während der Probefahrt haften Sie, wenn Sie vereinbarte Sorgfaltspflichten, zum Beispiel Abschliessen des Fahrrads, nicht einhalten.
10. Nichtabholung und Aufbewahrung
Wir informieren Sie, sobald ein Auftrag fertiggestellt oder eine Ware abholbereit ist.
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Bitte holen Sie das Fahrzeug oder die Ware nach Möglichkeit innert 5 Tagen ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Ab dem 6. Tag nach Mitteilung der Abholbereitschaft können wir eine angemessene Aufbewahrungs- oder Standgebühr verrechnen.
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Wird ein Fahrzeug oder eine Ware trotz Abholhinweis und Mahnung über einen längeren Zeitraum, in der Regel mehr als 3 Monate, nicht abgeholt, sind wir berechtigt, das Fahrzeug oder die Ware zur Deckung unserer offenen Forderungen zu verkaufen oder fachgerecht zu entsorgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Wir bemühen uns in jedem Fall um eine faire und pragmatische Lösung und suchen nach Möglichkeit zuerst das Gespräch.
11. Datenschutz und Kommunikation
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Die Bearbeitung erfolgt gemäss unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Webseite finden oder im Geschäft anfordern können.
Wir nutzen Ihre Kontaktdaten, Adresse, E-Mail, Telefon, unter anderem für
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Terminbestätigungen und Rückfragen
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Abholhinweise
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Service- und Wartungserinnerungen.
Marketinginformationen erhalten Sie nur, wenn Sie dem zugestimmt haben oder dies gesetzlich erlaubt ist.
12. Haftung
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Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden bei der Erfüllung eines Vertrages schuldhaft verursachen.
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Soweit das Gesetz es zulässt, schliessen wir die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte und mittelbare Schäden, zum Beispiel entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, aus.
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Diese Einschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten und nicht bei Personenschäden, soweit eine Einschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
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Für Schäden aus der normalen Benutzung eines Fahrrads, die nicht auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Wir können diese AGB bei Bedarf anpassen. Es gelten jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Geschäft ausgehängt bzw. auf unserer Webseite publiziert sind.
Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stäfa, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Stäfa, 6.Dezember 2025, Veloteria GmbH, Seestrasse 151, 8712 Stäfa

